Verlagsförderung: Die Existenzsicherung vieler österreichischer Verlage

Foto von Bücherregal, davor Text: © Otto Müller Verlag

Das neue Verlagsjahr beginnt für uns immer mit einer der wichtigsten Deadlines des Jahres: Am dritten Freitag im Jänner endet die Einreichungsfrist für die Förderung des Frühjahrsprogramms durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport – kurz auch einfach Verlagsförderung genannt. Was in anderen Ländern, wie zum Beispiel Deutschland, nicht existiert, sichert in Österreich vielen Verlagen die Existenz. Aber was ist die Verlagsförderung genau und warum ist sie so wichtig?

„Die Verlagsförderung ist Teil der Kunstförderung. Damit soll für das Lesepublikum ein breites Angebot mit einer großen literarischen und thematischen Vielfalt ermöglicht werden. Das Ziel ist die Sicherung der Produktion von qualitativ hochstehenden Programmen österreichischer Belletristik- und Sachbuchverlage und die Verbreitung und Vertrieb dieser Bücher.“ So heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums. In Österreich gibt es sie seit 1992, um es also kleinen Verlagen zu ermöglichen, unbekannte Autor:innen zu entdecken und Debütwerke zu veröffentlichen, die sonst aufgrund des finanziellen Risikos nicht möglich gewesen wären. Die Verlagsförderung sichert die Existenz dieser Häuser, die mit ihrem vielfältigen und oftmals sehr nischigem Programm einen wichtigen Beitrag zur literarischen Landschaft leisten und einer Monopolisierung des Marktes entgegenwirken.

Das bedeutet, dass jeden Jänner bzw. Mai für eine Förderung des Frühjahrs- bzw. Herbstprogramms sowie eine Förderung von Werbe- und Vertriebsmaßnahmen angesucht werden kann. Pro Programm ist eine Fördersumme zwischen 12.000€ und 56.000€ möglich, für Werbung und Vertrieb zwischen 8.000€ und 40.000€ – also definitiv keine negierbare monetäre Unterstützung, vor allem nicht für kleine, unabhängige Verlage.

Die Verlagsförderung kann für die Kosten der Herstellung und Gestaltung von Büchern sowie der Programmvorschau, Lektorats- und Autor:innenhonorare, Werbemaßnahmen, wie Inserate oder Plakate, sowie Vertriebsmaßnahmen, wie die Zusammenarbeit mit Buchhandelsvertreter:innen, der jeweiligen Programme eingesetzt werden (diese Ausgaben müssen in der Förderabrechnung dann auch einzeln aufgestellt und belegt werden).

Um für die Verlagsförderung in Frage zu kommen, muss ein Publikumsverlag (also kein wissenschaftlicher o.ä. Verlag) allerdings einige Kriterien erfüllen. Neben einem Firmensitz in Österreich (logischerweise) muss auch ein funktionierender, plausibler und vollständiger Verlagsbetrieb gewährleistet werden bzw. in den letzten drei Jahren erfüllt worden sein: Dies beinhaltet, unter anderem, ein qualitativ hochwertiges Programm mit mindestens fünf Titeln pro Jahr, plausible Kalkulationen aller Kosten, die Einhaltung von branchenüblichen Normen und eine überregionale Verlagspraxis. Je nach Verlagsgröße und Einhaltung der entsprechenden Kriterien, erfolgt die Einstufung durch einen Verlagsbeirat (der Entscheidungsträger:innen für die Fördervergabe, bestehend aus unregelmäßig wechselnden Personen aus unterschiedlichen Bereichen des Literaturbetriebs).

Die vergebenen Fördersummen je nach Verlage werden im Kunst- und Kulturbericht des Bundesministeriums jährlich erfasst und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Übrigens: Neben der Verlagsförderung kann beim Bundesministerium auch für andere Projekte und Vorhaben um Subventionen angesucht werden. Ebenfalls fördern einige Bundesländer und Landeshauptstädte die Herstellung von Büchern, deren Autor:innen einen Bezug (Geburtsort, Wohnsitz, besonderes literarisches Schaffen, etc.) zu diesen Bundesländern bzw. Städten haben beispielsweise mittels Druckkostenzuschüsse.



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